Stadt erteilt Baugenehmigung zum Bauvorhaben Ochsentorstraße 32



Parallel begleitet und unterstützt die Stadt Gespräche zu einem möglichen Erhalt des Gebäudes in Durlach. Die Stadt Karlsruhe hat die Baugenehmigung zur Ochsentorstraße 32 erteilt. Die Planung wurde seit vielen Monaten zwischen Eigentümer, Architekt und Stadtverwaltung abgestimmt und nimmt auf die besondere Lage in Durlach Rücksicht.
Baubürgermeister Daniel Fluhrer hatte sich vor Erteilung der Baugenehmigung vor Ort und in Gesprächen mit den Akteuren selbst ein Bild der Situation gemacht. Dabei hatte der Eigentümer es ihm ermöglicht, das Gebäude auch im Inneren zu besichtigen. „Rechtlich ist die Situation eindeutig: Das für die Qualifizierung dieses Objektes zuständige Landesamt für Denkmalpflege sieht vor dem Hintergrund früherer Nachbarhäuser gleicher Art in dem Gebäude kein historisches Torwächterhaus“, betont Fluhrer. Vielmehr handle es sich um ein sogenanntes „Ackerbürgerhaus kleineren Typs aus der Zeit um 1800″. Teile des nördlichen Mauerwerks könnten jedoch älteren Ursprungs sein. Damit hat der Eigentümer einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Diese wurde von der Stadt mit der Auflage ergänzt, eine qualifizierte bauhistorische Untersuchung vor Baufreigabe vorzulegen, um die letzten noch unklaren Fragen zu beantworten. Ausdrücklich dankt die Stadt dem Eigentümer, dass er seine Bereitschaft bekundet hat, Gespräche mit potenziellen Erwerbern zu führen, die den Erhalt des Gebäudes erreichen möchten. Der Eigentümer will freiwillig für einen Zeitraum von zwei Monaten alle Maßnahmen unterlassen, die unwiderrufliche Fakten schaffen würden. Die Stadt Karlsruhe ist gerne bereit, diese freiwilligen Gespräche zu unterstützen.
Die Baugenehmigung sieht vorbehaltlich einer denkmalschutzrechtlichen Freigabe nach Erkundung der bestehenden Wandaufbauten und des Baualters den Neubau von zwei Gebäudeteilen vor. Eines davon nimmt das Volumen des heutigen Gebäudes der Ochsentorstraße 32 auf, um den Fragen des historischen Ortsbildes Rechnung zu tragen. Auflage der Baugenehmigung und vor Freigabe jeglicher Abbruchmaßnahmen ist eine qualifizierte Bauforschung, die Aufschluss über das Alter und eventuell zugehöriger Mauerteile der historischen Stadtbefestigung gibt.
Das Gebäude Ochsentorstraße 32 gilt als erhaltenswertes Gebäude, steht jedoch nicht unter Denkmalschutz. Engagierte Bürger hatten zuletzt Unterschriften zum Erhalt des Gebäudes gesammelt und Oberbürgermeister Dr. Mentrup übergeben. Darüber hinaus werden derzeit Spenden für einen möglichen Erwerb des Gebäudes gesammelt.


22. Januar 2019

Stadt erteilt Baugenehmigung zum Bauvorhaben Ochsentorstraße 32

Parallel begleitet und unterstützt die Stadt Gespräche zu einem möglichen Erhalt des Gebäudes in Durlach. Die Stadt Karlsruhe hat die Baugenehmigung zur Ochsentorstraße 32 erteilt. Die Planung wurde seit vielen Monaten zwischen Eigentümer, Architekt und Stadtverwaltung abgestimmt und nimmt auf die besondere Lage in Durlach Rücksicht.
Baubürgermeister Daniel Fluhrer hatte sich vor Erteilung der Baugenehmigung vor Ort und in Gesprächen mit den Akteuren selbst ein Bild der Situation gemacht. Dabei hatte der Eigentümer es ihm ermöglicht, das Gebäude auch im Inneren zu besichtigen. „Rechtlich ist die Situation eindeutig: Das für die Qualifizierung dieses Objektes zuständige Landesamt für Denkmalpflege sieht vor dem Hintergrund früherer Nachbarhäuser gleicher Art in dem Gebäude kein historisches Torwächterhaus“, betont Fluhrer. Vielmehr handle es sich um ein sogenanntes „Ackerbürgerhaus kleineren Typs aus der Zeit um 1800″. Teile des nördlichen Mauerwerks könnten jedoch älteren Ursprungs sein. Damit hat der Eigentümer einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Diese wurde von der Stadt mit der Auflage ergänzt, eine qualifizierte bauhistorische Untersuchung vor Baufreigabe vorzulegen, um die letzten noch unklaren Fragen zu beantworten. Ausdrücklich dankt die Stadt dem Eigentümer, dass er seine Bereitschaft bekundet hat, Gespräche mit potenziellen Erwerbern zu führen, die den Erhalt des Gebäudes erreichen möchten. Der Eigentümer will freiwillig für einen Zeitraum von zwei Monaten alle Maßnahmen unterlassen, die unwiderrufliche Fakten schaffen würden. Die Stadt Karlsruhe ist gerne bereit, diese freiwilligen Gespräche zu unterstützen.
Die Baugenehmigung sieht vorbehaltlich einer denkmalschutzrechtlichen Freigabe nach Erkundung der bestehenden Wandaufbauten und des Baualters den Neubau von zwei Gebäudeteilen vor. Eines davon nimmt das Volumen des heutigen Gebäudes der Ochsentorstraße 32 auf, um den Fragen des historischen Ortsbildes Rechnung zu tragen. Auflage der Baugenehmigung und vor Freigabe jeglicher Abbruchmaßnahmen ist eine qualifizierte Bauforschung, die Aufschluss über das Alter und eventuell zugehöriger Mauerteile der historischen Stadtbefestigung gibt.
Das Gebäude Ochsentorstraße 32 gilt als erhaltenswertes Gebäude, steht jedoch nicht unter Denkmalschutz. Engagierte Bürger hatten zuletzt Unterschriften zum Erhalt des Gebäudes gesammelt und Oberbürgermeister Dr. Mentrup übergeben. Darüber hinaus werden derzeit Spenden für einen möglichen Erwerb des Gebäudes gesammelt.