Sieben-Tage-Inzidenz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe liegt im Korridor zwischen 50 und 100 Neuinfektionen



Ab 8. März gelten Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Museen und Zoos.

(pm.I) Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 7. März festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner und seit fünf Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit dürfen ab dem 8. März neben Buchhandlungen, Blumengeschäften und Gartenmärkten, die abhängig von der Verkaufsfläche bereits seit 1. März wieder öffnen dürfen, Einzelhandelsgeschäfte sogenanntes „Terminshopping“ anbieten, also Einkäufe mit vorheriger Terminbuchung. Ebenso sind mit Terminbuchung und Dokumentation auch Besuche von Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten wieder möglich. Von den Lockerungen ebenfalls umfasst sind ab sofort Individualsportarten im Außenbereich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten bzw. maximal 20 Kindern. Wenn die Inzidenz unter 50 fällt, sind weitere Lockerungen möglich, steigt sie über 100 gelten wieder weitergehende Einschränkungen. Aktuell beträgt die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 66,7 und für den Stadtkreis Karlsruhe 74.


8. März 2021

Sieben-Tage-Inzidenz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe liegt im Korridor zwischen 50 und 100 Neuinfektionen

Ab 8. März gelten Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Museen und Zoos.

(pm.I) Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 7. März festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner und seit fünf Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit dürfen ab dem 8. März neben Buchhandlungen, Blumengeschäften und Gartenmärkten, die abhängig von der Verkaufsfläche bereits seit 1. März wieder öffnen dürfen, Einzelhandelsgeschäfte sogenanntes „Terminshopping“ anbieten, also Einkäufe mit vorheriger Terminbuchung. Ebenso sind mit Terminbuchung und Dokumentation auch Besuche von Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten wieder möglich. Von den Lockerungen ebenfalls umfasst sind ab sofort Individualsportarten im Außenbereich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten bzw. maximal 20 Kindern. Wenn die Inzidenz unter 50 fällt, sind weitere Lockerungen möglich, steigt sie über 100 gelten wieder weitergehende Einschränkungen. Aktuell beträgt die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 66,7 und für den Stadtkreis Karlsruhe 74.