Faires Parken in Durlach



Bis Ende Juli sind Anregungen zum Parkkonzept möglich. Gehwegparken – ein Thema, das die Stadtteile bewegt. Denn der öffentliche Raum ist knapp, Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aber explizit nicht erlaubt. Frühestens im Herbst 2018 soll stadtweit die Umsetzung des legalen Gehwegparkens – aufbauend auf dem Leitfaden „Faires Parken in Karlsruhe“ abgeschlossen sein. Bis dahin bleibt es bei den bisher angewandten Verwarn-Tatbeständen. Danach wird jedes illegale Gehwegparken geahndet.
Aktuell ist das Parkierungskonzept für Durlach an der Reihe. Interessierte können sich darüber im Internet unter www.karlsruhe.de/gehwegparken informieren. Bis 30. Juli haben Durlacherinnen und Durlacher die Möglichkeit, sich gegenüber der Straßenverkehrsstelle des städtischen Ordnungs- und Bürgeramtes zu dem Vorhaben zu äußern oder die Legalisierung des Gehwegparkens zu beantragen. Dies ist per E-Mail unter [email protected] oder per Post (Straßenverkehrsstelle der Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe) möglich. Zudem kann man das Online-Formular der Bürgerdienste verwenden. Die Anregungen werden geprüft und wenn möglich in das bestehende Konzept eingearbeitet. Anschließend beginnt die Umsetzung mit Markierung und Beschilderung.
Anfang Januar 2014 hatte sich der Planungsausschuss dafür ausgesprochen, das Gehwegparken in Karlsruhe auf eine neue Grundlage zu stellen und hierfür ein Konzept zu erstellen. Um für das künftige Vorgehen praktikable Aussagen zu bekommen, hatte die Stadtverwaltung zunächst drei Stadtteile exemplarisch sehr genau untersucht.
Mindestens 1,60 Meter Gehwegbreite. Herausgekommen ist – neben den Parkierungskonzepten für die Südstadt, Nordweststadt und Knielingen – der Leitfaden „Faires Parken in Karlsruhe“. Weitere Stadtteile folgten, etwa Hagsfeld, Neureut oder auch die Weststadt. Die Ausgangslage war meist ähnlich: Wenn direkt am Wohn- oder Arbeitsort partout keine freie Lücke zu finden ist – oder schlicht die Bequemlichkeit siegt – endet die Parkplatzsuche nicht selten dort, wo das eigene Fahrzeug andere behindert. Auf dem Gehweg kommt keiner mehr durch und die Passanten weichen auf die Straße aus. Auf der Straße wiederum verbleibt, insbesondere bei beidseitigem Parken, für Rettungswagen oft nur eine schmale Rettungsgasse – wenn überhaupt. Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen, Erwachsene mit Kindern an der Hand oder Kinder unter acht Jahren mit ihrem Rad brauchen jedoch mehr Platz auf dem Gehweg, mindestens 1,60 Meter Gehwegbreite.
Wie aktuell in Durlach beginnt die Umsetzungsphase für die Stadtteile damit, dass das angedachte Parkierungskonzept im Internet veröffentlicht wird. Ist es dann umgesetzt, werden die betroffenen Anwohnenden und Autofahrenden in einer Übergangsphase für die anstehenden Änderungen sensibilisiert. Das heißt: Parkt ein Auto mit zwei Rädern auf dem Gehweg, muss der verbleibende Gehweg nutzbar bleiben (mindestens 1,20 Meter Gehwegbreite). Hinweis-Zettel machen sie aber darauf aufmerksam, dass sie schon heute gegen die gesetzlichen Vorgaben der StVO verstoßen. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass manche Anwohner die Zeit bis zur Umsetzung des Parkierungskonzepts nutzen, um ihre zweckentfremdeten Garagen und Höfe zu entrümpeln. Ziel ist, dass private Abstellmöglichkeiten wieder verstärkt zum Parken genutzt werden und der öffentliche Raum entsprechend entlastet wird. Illegales Gehwegparken wird nach stadtweiter Umsetzung des Parkierungskonzepts definitiv nicht mehr toleriert.


3. Juli 2018

Faires Parken in Durlach

Bis Ende Juli sind Anregungen zum Parkkonzept möglich. Gehwegparken – ein Thema, das die Stadtteile bewegt. Denn der öffentliche Raum ist knapp, Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aber explizit nicht erlaubt. Frühestens im Herbst 2018 soll stadtweit die Umsetzung des legalen Gehwegparkens – aufbauend auf dem Leitfaden „Faires Parken in Karlsruhe“ abgeschlossen sein. Bis dahin bleibt es bei den bisher angewandten Verwarn-Tatbeständen. Danach wird jedes illegale Gehwegparken geahndet.
Aktuell ist das Parkierungskonzept für Durlach an der Reihe. Interessierte können sich darüber im Internet unter www.karlsruhe.de/gehwegparken informieren. Bis 30. Juli haben Durlacherinnen und Durlacher die Möglichkeit, sich gegenüber der Straßenverkehrsstelle des städtischen Ordnungs- und Bürgeramtes zu dem Vorhaben zu äußern oder die Legalisierung des Gehwegparkens zu beantragen. Dies ist per E-Mail unter [email protected] oder per Post (Straßenverkehrsstelle der Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe) möglich. Zudem kann man das Online-Formular der Bürgerdienste verwenden. Die Anregungen werden geprüft und wenn möglich in das bestehende Konzept eingearbeitet. Anschließend beginnt die Umsetzung mit Markierung und Beschilderung.
Anfang Januar 2014 hatte sich der Planungsausschuss dafür ausgesprochen, das Gehwegparken in Karlsruhe auf eine neue Grundlage zu stellen und hierfür ein Konzept zu erstellen. Um für das künftige Vorgehen praktikable Aussagen zu bekommen, hatte die Stadtverwaltung zunächst drei Stadtteile exemplarisch sehr genau untersucht.
Mindestens 1,60 Meter Gehwegbreite. Herausgekommen ist – neben den Parkierungskonzepten für die Südstadt, Nordweststadt und Knielingen – der Leitfaden „Faires Parken in Karlsruhe“. Weitere Stadtteile folgten, etwa Hagsfeld, Neureut oder auch die Weststadt. Die Ausgangslage war meist ähnlich: Wenn direkt am Wohn- oder Arbeitsort partout keine freie Lücke zu finden ist – oder schlicht die Bequemlichkeit siegt – endet die Parkplatzsuche nicht selten dort, wo das eigene Fahrzeug andere behindert. Auf dem Gehweg kommt keiner mehr durch und die Passanten weichen auf die Straße aus. Auf der Straße wiederum verbleibt, insbesondere bei beidseitigem Parken, für Rettungswagen oft nur eine schmale Rettungsgasse – wenn überhaupt. Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen, Erwachsene mit Kindern an der Hand oder Kinder unter acht Jahren mit ihrem Rad brauchen jedoch mehr Platz auf dem Gehweg, mindestens 1,60 Meter Gehwegbreite.
Wie aktuell in Durlach beginnt die Umsetzungsphase für die Stadtteile damit, dass das angedachte Parkierungskonzept im Internet veröffentlicht wird. Ist es dann umgesetzt, werden die betroffenen Anwohnenden und Autofahrenden in einer Übergangsphase für die anstehenden Änderungen sensibilisiert. Das heißt: Parkt ein Auto mit zwei Rädern auf dem Gehweg, muss der verbleibende Gehweg nutzbar bleiben (mindestens 1,20 Meter Gehwegbreite). Hinweis-Zettel machen sie aber darauf aufmerksam, dass sie schon heute gegen die gesetzlichen Vorgaben der StVO verstoßen. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass manche Anwohner die Zeit bis zur Umsetzung des Parkierungskonzepts nutzen, um ihre zweckentfremdeten Garagen und Höfe zu entrümpeln. Ziel ist, dass private Abstellmöglichkeiten wieder verstärkt zum Parken genutzt werden und der öffentliche Raum entsprechend entlastet wird. Illegales Gehwegparken wird nach stadtweiter Umsetzung des Parkierungskonzepts definitiv nicht mehr toleriert.