Gemeinsam gegen Corona



Maskenpflicht jetzt auch in städtischen Gebäuden 

(pm) Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt bei der Stadtverwaltung seit Donnerstag, dem 15. Oktober in Rathäusern und anderen städtischen Gebäuden auf allen Begegnungsflächen für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher eine Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend beispielsweise in allen Foyers, Treppenaufgängen, Fluren, Aufzügen oder auch in Besprechungsräumen bis an den Sitzplatz zu tragen. Die Maskenpflicht soll mit dazu beitragen, die bislang niedrigen Infektionszahlen in Karlsruhe beizubehalten.

„Wir wollen weiterhin das Rathaus als infektionssicheren Ort anbieten und offen halten können“, begründet Oberbürgermeister Mentrup diesen Schritt. Allen Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besuchern der Stadtverwaltung solle das Gefühl gegeben werden, sich bei Begegnungen mit anderen Menschen nicht in eine möglicherweise unsichere Situation begeben zu müssen.


22. Oktober 2020

Gemeinsam gegen Corona

Maskenpflicht jetzt auch in städtischen Gebäuden 

(pm) Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt bei der Stadtverwaltung seit Donnerstag, dem 15. Oktober in Rathäusern und anderen städtischen Gebäuden auf allen Begegnungsflächen für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher eine Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend beispielsweise in allen Foyers, Treppenaufgängen, Fluren, Aufzügen oder auch in Besprechungsräumen bis an den Sitzplatz zu tragen. Die Maskenpflicht soll mit dazu beitragen, die bislang niedrigen Infektionszahlen in Karlsruhe beizubehalten.

„Wir wollen weiterhin das Rathaus als infektionssicheren Ort anbieten und offen halten können“, begründet Oberbürgermeister Mentrup diesen Schritt. Allen Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besuchern der Stadtverwaltung solle das Gefühl gegeben werden, sich bei Begegnungen mit anderen Menschen nicht in eine möglicherweise unsichere Situation begeben zu müssen.