Erneuter Versand der Wahlbenachrichtigungen für Stupferich



Erste Zustellung hat nicht alle Wahlberechtigen erreicht – Keine Beeinträchtigung für Stimmabgabe. Allen Wahlberechtigten im Stadtteil Stupferich geht jetzt per Post erneut die Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Europäischen Parlament, des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am Sonntag, 26. Mai, zu. Die Benachrichtigung, die den Wahlberechtigten in Stupferich bis Anfang Mai zugehen sollte, hat aus ungeklärten Gründen nicht alle erreicht, so dass jedem Wahlberechtigten erneut die Wahlbenachrichtigung zugeht. Unabhängig davon, ob er sie schon erhalten hat. Wer am 26. Mai an der Urne wählen möchte, kann dies mit der ersten und/oder mit der zweiten Wahlbenachrichtigung tun. Beide Wahlbenachrichtigungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
Wahlberechtigte, die bereits Briefwahl-Unterlagen beantragt oder schon per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, müssen aufgrund der erneuten Zustellung der Wahlbenachrichtigung nichts mehr veranlassen. Wenn Bürgerinnen und Bürger in Stupferich feststellen, dass die Angaben zu ihrer Person in der Wahlbenachrichtigung unzutreffend sind, sollten sie sich mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721 133-1250 in Verbindung setzen, damit die falschen Angaben korrigiert werden können.
Wahlberechtigte in Stupferich, die bis zum kommenden Montag, 20. Mai, dennoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden ebenfalls gebeten, sich unter der Telefonnummer 0721/133-1250 zu melden. Das Wahlamt der Stadt Karlsruhe möchte in diesem Zuge darüber hinaus auch darauf hinweisen, dass eine Teilnahme an der Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich ist. Solange die betroffene Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann eine Stimmabgabe im Urnenwahllokal per Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) erfolgen.


Stupferich - Redaktion
17. Mai 2019

Erneuter Versand der Wahlbenachrichtigungen für Stupferich

Erste Zustellung hat nicht alle Wahlberechtigen erreicht – Keine Beeinträchtigung für Stimmabgabe. Allen Wahlberechtigten im Stadtteil Stupferich geht jetzt per Post erneut die Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Europäischen Parlament, des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am Sonntag, 26. Mai, zu. Die Benachrichtigung, die den Wahlberechtigten in Stupferich bis Anfang Mai zugehen sollte, hat aus ungeklärten Gründen nicht alle erreicht, so dass jedem Wahlberechtigten erneut die Wahlbenachrichtigung zugeht. Unabhängig davon, ob er sie schon erhalten hat. Wer am 26. Mai an der Urne wählen möchte, kann dies mit der ersten und/oder mit der zweiten Wahlbenachrichtigung tun. Beide Wahlbenachrichtigungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
Wahlberechtigte, die bereits Briefwahl-Unterlagen beantragt oder schon per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, müssen aufgrund der erneuten Zustellung der Wahlbenachrichtigung nichts mehr veranlassen. Wenn Bürgerinnen und Bürger in Stupferich feststellen, dass die Angaben zu ihrer Person in der Wahlbenachrichtigung unzutreffend sind, sollten sie sich mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721 133-1250 in Verbindung setzen, damit die falschen Angaben korrigiert werden können.
Wahlberechtigte in Stupferich, die bis zum kommenden Montag, 20. Mai, dennoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden ebenfalls gebeten, sich unter der Telefonnummer 0721/133-1250 zu melden. Das Wahlamt der Stadt Karlsruhe möchte in diesem Zuge darüber hinaus auch darauf hinweisen, dass eine Teilnahme an der Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich ist. Solange die betroffene Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann eine Stimmabgabe im Urnenwahllokal per Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) erfolgen.