Antrag auf Umnutzung der Gemeinschaftsunterkunft in Pfinztal als Monteurshotel



Landratsamt Karlsruhe als Baurechtsbehörde an Rechtslage gebunden – Gemeinde hat Planungsrecht in eigener Hand

(lk.) Der Landkreis Karlsruhe ist Eigentümer der Gemeinschaftsunterkunft in der Jöhlinger Straße in Pfinztal und hat dort aktuell rund 90 Personen in der vollständig sanierten Unterkunft vorläufig untergebracht. Die Firma Workerhome 24 GmbH möchte die Unterkunft gerne als Monteurshotel nutzen und hat entsprechende Gespräche mit der Landkreisverwaltung geführt.

Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Nutzungsänderung, den die Firma über die Gemeinde Pfinztal bei der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe gestellt hat. Die Gemeinde wurde im Rahmen des Verfahrens wie vorgeschrieben angehört und hat diesem Antrag das baurechtliche Einvernehmen versagt. Zuvor fällte die Gemeinde einen Gemeinderatsbeschluss sowie eine Veränderungssperre, wonach sie Beherbergungsbetriebe in diesem Gewerbegebiet ausschließt. Dies ist baurechtlich im Rahmen der Planungshoheit zulässig. Das Baurechtsamt hat den Antrag auf Nutzungsänderung daraufhin abgelehnt, denn die damals geltende Rechtlage war somit eindeutig: die Immobilie liegt in einem Gewerbegebiet und dort sind Beherbergungsbetriebe nur im Ausnahmefall zulässig. Die Firma workerhome 24 hat daraufhin Klage gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht eingelegt. So war die Faktenlage bis kurz vor der Gerichtsverhandlung Ende April diesen Jahres.

Wenige Tage vor der mündlichen Gerichtsverhandlung hat der Gemeinderat Pfinztal eine Entscheidung getroffen, die nun für (vermeidbaren) Zündstoff sorgt und zu Vorwürfen gegenüber dem Landratsamt Karlsruhe führt. Pfinztal hat von seiner Planungshoheit erneut Gebrauch gemacht und das Areal als urbanes Gebiet eingestuft und wiederum eine Veränderungssperre erlassen. In urbanen Gebieten sind Beherbergungsbetriebe jedoch ausdrücklich allgemein zugelassen. Darauf haben sowohl das Verwaltungsgericht wie auch das Baurechtsamt die Gemeinde deutlich hingewiesen und darauf gedrängt, den Gemeinderat entsprechend in Kenntnis zu setzen und unter Beachtung der vom Gericht geäußerten Rechtsauffassung erneut zu entscheiden.

Das Baurechtsamt ist nun an die geltende und von der Gemeinde Pfinztal bewusst herbeigeführte veränderte Sach- und Rechtslage gebunden. Da der Antragsteller zudem einen Rechtsanspruch hat, gibt es nun keinen Spielraum mehr. Das Baurechtsamt ist dazu gehalten, den Antrag von workerhome 24 auf Nutzungsänderung zu genehmigen und das rechtswidrig versagte gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Die unterschwelligen Vorwürfe, der Landkreis Karlsruhe würde als Eigentümer der Immobilie eigene Interessen verfolgen, sind deshalb ungerechtfertigt und werden vom Landratsamt nachdrücklich zurückgewiesen. Das Baurechtsamt ist nicht den Interessen der Kreisverwaltung verpflichtet, sondern hat aufgrund der Gesetzeslage zu entscheiden.

Es ist zudem keinesfalls so, dass der Landkreis die Immobilie um jeden Preis loswerden will. Sie ist baulich in einwandfreiem Zustand, so dass dort auch weiterhin geflüchtete Personen ohne jegliche Einschränkungen vorläufig untergebracht werden können. Frühere Pläne, das Gebäude nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen, wurden nicht mehr weiterverfolgt. Die jetzige Situation sei, so das Landratsamt, alleine auf die Entscheidung zurückzuführen, dass die Gemeinde das ursprüngliche Gewerbegebiet zu einem urbanen Gebiet umwandeln möchte.


Pfinztal - Pressemitteilung
27. Oktober 2020

Antrag auf Umnutzung der Gemeinschaftsunterkunft in Pfinztal als Monteurshotel

Landratsamt Karlsruhe als Baurechtsbehörde an Rechtslage gebunden – Gemeinde hat Planungsrecht in eigener Hand

(lk.) Der Landkreis Karlsruhe ist Eigentümer der Gemeinschaftsunterkunft in der Jöhlinger Straße in Pfinztal und hat dort aktuell rund 90 Personen in der vollständig sanierten Unterkunft vorläufig untergebracht. Die Firma Workerhome 24 GmbH möchte die Unterkunft gerne als Monteurshotel nutzen und hat entsprechende Gespräche mit der Landkreisverwaltung geführt.

Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Nutzungsänderung, den die Firma über die Gemeinde Pfinztal bei der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe gestellt hat. Die Gemeinde wurde im Rahmen des Verfahrens wie vorgeschrieben angehört und hat diesem Antrag das baurechtliche Einvernehmen versagt. Zuvor fällte die Gemeinde einen Gemeinderatsbeschluss sowie eine Veränderungssperre, wonach sie Beherbergungsbetriebe in diesem Gewerbegebiet ausschließt. Dies ist baurechtlich im Rahmen der Planungshoheit zulässig. Das Baurechtsamt hat den Antrag auf Nutzungsänderung daraufhin abgelehnt, denn die damals geltende Rechtlage war somit eindeutig: die Immobilie liegt in einem Gewerbegebiet und dort sind Beherbergungsbetriebe nur im Ausnahmefall zulässig. Die Firma workerhome 24 hat daraufhin Klage gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht eingelegt. So war die Faktenlage bis kurz vor der Gerichtsverhandlung Ende April diesen Jahres.

Wenige Tage vor der mündlichen Gerichtsverhandlung hat der Gemeinderat Pfinztal eine Entscheidung getroffen, die nun für (vermeidbaren) Zündstoff sorgt und zu Vorwürfen gegenüber dem Landratsamt Karlsruhe führt. Pfinztal hat von seiner Planungshoheit erneut Gebrauch gemacht und das Areal als urbanes Gebiet eingestuft und wiederum eine Veränderungssperre erlassen. In urbanen Gebieten sind Beherbergungsbetriebe jedoch ausdrücklich allgemein zugelassen. Darauf haben sowohl das Verwaltungsgericht wie auch das Baurechtsamt die Gemeinde deutlich hingewiesen und darauf gedrängt, den Gemeinderat entsprechend in Kenntnis zu setzen und unter Beachtung der vom Gericht geäußerten Rechtsauffassung erneut zu entscheiden.

Das Baurechtsamt ist nun an die geltende und von der Gemeinde Pfinztal bewusst herbeigeführte veränderte Sach- und Rechtslage gebunden. Da der Antragsteller zudem einen Rechtsanspruch hat, gibt es nun keinen Spielraum mehr. Das Baurechtsamt ist dazu gehalten, den Antrag von workerhome 24 auf Nutzungsänderung zu genehmigen und das rechtswidrig versagte gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Die unterschwelligen Vorwürfe, der Landkreis Karlsruhe würde als Eigentümer der Immobilie eigene Interessen verfolgen, sind deshalb ungerechtfertigt und werden vom Landratsamt nachdrücklich zurückgewiesen. Das Baurechtsamt ist nicht den Interessen der Kreisverwaltung verpflichtet, sondern hat aufgrund der Gesetzeslage zu entscheiden.

Es ist zudem keinesfalls so, dass der Landkreis die Immobilie um jeden Preis loswerden will. Sie ist baulich in einwandfreiem Zustand, so dass dort auch weiterhin geflüchtete Personen ohne jegliche Einschränkungen vorläufig untergebracht werden können. Frühere Pläne, das Gebäude nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen, wurden nicht mehr weiterverfolgt. Die jetzige Situation sei, so das Landratsamt, alleine auf die Entscheidung zurückzuführen, dass die Gemeinde das ursprüngliche Gewerbegebiet zu einem urbanen Gebiet umwandeln möchte.