Grünwettersbach Redaktion

Baulücke im Ortskern von Grünwettersbach soll geschlossen werden

13. August 2026 Lesedauer
Foto: Stefan F. Esser
Foto: Stefan F. Esser

Schon seit einigen Jahren klafft im zentralen Ortskern von Grünwettersbach eine Baulücke. Die ehemals dort stehenden Häuser wurden mittlerweile im Rahmen der Ortskernsanierung abgetragen. Eine Neubebauung gestaltet sich schwierig. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Zum einen liegt das Areal „Am Wettersbach 103 und 105“ an exponierter Stelle der bereits teilsanierten Ortsmitte. Eine umgebungsverträgliche Gestaltung der Neubauten liegt somit im öffentlichen Interesse. Zudem grenzt die Neubaufläche unmittelbar an den Wettersbach. Gemäß Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) hat die Kommune ein Vorkaufsrecht für einen Randstreifen am Wettersbach. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, den Gewässerrand nachhaltig auszugestalten.

Unter Federführung des Karlsruher Stadtplanungsamtes wurden in den Jahren 2022, 2024 und 2025 Ausschreibungen zur Bebauung der freien Grundstücksfläche erstellt. Diese blieben jedoch allesamt erfolglos. Zunächst war, angepasst an den Ortskern, die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses vorgesehen. Der Bau einer Tiefgarage bis an den Rand des Wettersbachs war hierfür erforderlich. Wegen der hohen Baukosten und der geringen Grundstücksgröße ließ sich für dieses Nutzungsmodell kein Investor finden.

Kontroverse Ideen zur Bebauung

Nun hat sich das Stadtplanungsamt erneut mit dem Thema befasst und dem Wettersbacher Ortschaftsrat verschiedene Gestaltungsvarianten vorgestellt. Gemäß den Bestimmungen des WG Baden-Württemberg soll ein fünf Meter breiter Uferrand des Wettersbachs in öffentlicher Hand bleiben.
Die übrige Grundstücksfläche könnte mit einem Mehrfamilienhaus mit drei bis vier Wohneinheiten bebaut werden. Der erforderliche Nachweis der Kfz-Stellplätze wäre in Form von Doppelparkgaragen zu erbringen. Das großvolumige Gebäude sollte im Stil der Nachbargebäude gestaltet werden.
Alternativ ist die Bebauung der Grundstücksfläche, unter Abzug des Gewässerrandstreifens, mit zwei Einfamilienhäusern möglich. Die erforderlichen Kfz-Stellplätze können auf den jeweils zu bildenden Grundstücken der Einfamilienhäuser nachgewiesen werden. Während Bündnis 90/Die Grünen im Wettersbacher Ortschaftsrat die Variante mit dem Mehrfamilienhaus bevorzugen, favorisiert die Fraktion FW/CDU die Alternative mit den Einfamilienhäusern.

Empfehlung der Verwaltung

Sybille Rosenberg vom Stadtplanungsamt empfahl, bei einer neuerlichen Ausschreibung zur Grundstücksvergabe auf umfangreiche Vorgaben zu verzichten. Zur baulichen Nutzung sollte das Areal aufgeteilt werden. Neben einem fünf Meter breiten Streifen entlang des Wettersbachs sollen zwei Grundstücke zum jeweiligen Bau eines Einfamilienhauses genutzt werden.

Ein weiterer Teil des Grundstücks an der Ecke zur Einmündung der Straße „Zur Ziegelhütte“ sollte in öffentlicher Hand bleiben und begrünt werden.
Für die beiden geplanten Einfamilienhäuser sind zwei Geschosse mit ausgebautem Dach vorgesehen. Das Satteldach mit einer Dachneigung von 40 bis 45 Grad ist mit nicht glänzenden Dachsteinen im Farbton Rot/Braun zu decken. Für die Fassadenfarbe sind keine grellen Farben erlaubt. Die Einfriedung zur Straßenseite darf eine Höhe von 1,60 Metern nicht überschreiten.
Zum Schutz vor Starkregenereignissen ist für die Einfamilienhäuser die Ausbildung eines Sockelbereichs mit einer Mindesthöhe von 50 Zentimetern vorgeschrieben. Der Ortschaftsrat stimmte einer zeitnahen Grundstücksausschreibung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu. (sfe/red.)