Das Verbot der Straßenprostitution im gesamten Karlsruher Stadtgebiet wird verlängert. Die seit März 2025 geltende Allgemeinverfügung bleibt damit über den 21. September 2026 hinaus weitere sechs Monate bestehen. Sie gilt künftig bis zum 31. März 2027.
Als Grund für die Verlängerung nennt die Stadt weiterhin Erkenntnisse über kriminelle Organisationsstrukturen, die Menschen in der Straßenprostitution ausnutzen. Daraus ergebe sich nach wie vor ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Betroffenen. Die Voraussetzungen für die Allgemeinverfügung bestünden daher unverändert fort.
Nach Angaben der Stadt hat die Maßnahme bereits Wirkung gezeigt. Nach dem Erlass des Verbots im März 2025 sei eine Verlagerung der Straßenprostitution in den Raum Bruchsal festgestellt worden. Dort habe die Entwicklung ebenfalls zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geführt. In der Folge wurde auch dort eine entsprechende Verbotsregelung erlassen. Die Stadt Karlsruhe betont, dass sich das Verbot nicht gegen die betroffenen Menschen selbst richte. Vielmehr solle es kriminellen Strukturen entgegenwirken, die Straßenprostitution zur Ausbeutung und zu weiteren Gefährdungen nutzen.
Parallel hat Karlsruhe beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution auszusprechen. Die Stadt rechnet damit, dass im Frühjahr 2027 abschließend entschieden werden kann, ob eine Erweiterung des Sperrbezirks auf den gesamten Stadtkreis rechtlich begründbar ist.
Bis dahin soll das bestehende Verbot weiter gelten. Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst kontrollieren weiterhin die Einhaltung der Allgemeinverfügung. Gleichzeitig will die Stadt den betroffenen Menschen den Zugang zu Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsangeboten ermöglichen. Ziel sei es, besonders schutzbedürftige Menschen zu unterstützen, Ausbeutung und Zwang entgegenzuwirken und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.