Eigentlich sollte der ersatzlose Rückbau von Kinderspielplätzen in Durlach einen Aufschrei des Entsetzens auslösen. Nicht aber bei den konkret vorliegenden Sparmaßnahmen. Darüber waren sich die Durlacher Ortschaftsräte einig.
Vor dem Hintergrund knapper Kassen hatte das städtische Gartenbauamt die dauerhafte Reduzierung von 80 Kinderspielplätzen im Karlsruher Stadtgebiet vorgeschlagen. Im Rahmen der Beratungen zur Haushaltssicherung wird der Gemeinderat – nach Anhörung der Ortschaftsräte – dem Vorhaben voraussichtlich zustimmen.
Die Auswahlkriterien für den Rückbau von etablierten Kinderspielplätzen sind klar benannt. So müssen bei den entbehrlichen Spielplätzen Mängel mit erhöhtem Reparatur- und Sanierungsaufwand nachgewiesen werden. Hinzu kommt ein geringer Spielwert wegen veralteter Ausstattung. Weiterhin sollten attraktive Spielanlagen in der Nähe der rückzubauenden Spielplätze vorhanden sein. Auch die demografische Entwicklung im Wohngebiet wird bei der Rückbauentscheidung einbezogen.
Nach diesen Kriterien sind drei Durlacher Kinderspiel- und Sportplätze als entbehrlich eingestuft worden.
Vom Rückbau betroffen sind die Spielgeräte am Lohn-Lissen Spielweg I und III (Ellmendinger Straße 7a). Die dort aufgestellten Spielgeräte sind überholt. Auch die Nähe zu besser ausgestatteten Spielplätzen – beispielsweise zum Robinson Spielplatz an der Ersinger Straße – erklärt die geringe Nutzung der vorhandenen Lohn-Lissen-Spielgeräte.
Ebenfalls vom Rückbau betroffen ist der Bolzplatz am Geigersberg. Die lediglich mit zwei Fußballtoren ausgestattete Grünfläche beim Wasserbehälter (Franz-Marc-Straße) wird als unattraktiv empfunden und daher auch nur selten genutzt.
Der Wegfall dieser Spielanlagen wird von keinem der Durlacher Ortschaftsräte bedauert. Die durch den Rückbau frei werdenden Flächen sollen, nach dem fraktionsübergreifenden Wunsch der Ortschaftsräte, begrünt werden.
Intakte und mängelfreie Spiel- und Sportgeräte werden nach dem Rückbau zur Aufwertung anderer Bestandsspielplätze genutzt. Der konkrete Umfang der Rückbaumaßnahmen und die zeitliche Abfolge richten sich nach den personellen und betrieblichen Kapazitäten des Gartenbauamtes. Die Kosten für den Rückbau werden aus dem Budget des Gartenbauamtes finanziert. Bei einer Entsiegelung der Spielflächen, beispielsweise durch den Rückbau von Fallschutzmatten, könnten abrufbare Fördermittel (Entsiegelungsprämien) zu einer anteiligen Finanzierung beitragen. (sfe/red.)